LSVA: Rückforderung bei Auslandaufenthalt 0
Datum: 08. March 2010
Wer ein Wohnmobil jenseits der 3.5 Tonnen bewegt, zahlt in der Schweiz LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe). Für Wohnmobile gibt es die Pauschalregelung, die sogenannte PSVA (Pauschale Schwerverkehrsabgabe). Sie kostet den den Halter CHF 650.– jährlich (Stand Mrz 2010). Dafür darf das Schweizer Strassennetz ohne weitere Gebühren benutzt werden. Für Reisemobilisten, die ihren Urlaub im Ausland verbringen, kann auf unbürokratische Weise die PSVA anteilmässig zurück gefordert werden.


