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LSVA: Rückforderung bei Auslandaufenthalt

Datum: 08. March 2010

italiaWer ein Wohnmobil jenseits der 3.5 Tonnen bewegt, zahlt in der Schweiz LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe). Für Wohnmobile gibt es die Pauschalregelung, die sogenannte PSVA (Pauschale Schwerverkehrsabgabe). Sie kostet den den Halter CHF 650.– jährlich (Stand Mrz 2010). Dafür darf das Schweizer Strassennetz ohne weitere Gebühren benutzt werden. Für Reisemobilisten, die ihren Urlaub im Ausland verbringen, kann auf unbürokratische Weise die PSVA anteilmässig zurück gefordert werden.

Die Rückerstattung berechnet sich erstaunlich simpel. Pro Tag im Ausland wird 1/360 der PSVA zurück bezahlt. Für den Tag der Aus- bzw. Einreise, während dem ja sowohl im Ausland wie im Inland gefahren wird, kann ein halber Tag verrechnet werden. Dadurch entsteht durch einen einwöchigen Auslandaufenthalt folgende Berechnung:

Ausreise: 0.5 Tage
Auslandaufenthalt: 5 Tage
Einreise: 0.5 Tage

Gibt total sechs Tage, was einem Betrag von CHF 10.80 entspricht, die man von der Zollverwaltung zurück verlangen kann. Allerdings funktioniert das erst, wenn man mindestens 28 Tage pro Kalenderjahr im Ausland ist. Denn der Mindestbetrag pro Rückerstattungs-Antrag beträgt CHF 50.–.

Wer also im Schnitt mit seinem Wohnmobil über 3.5 to einen Monat pro Jahr auf ausländischen Strassen unterwegs ist, kann sich bei der Zollverwaltung das Antragsformular herunterladen. Zusammen mit einer Kopie der PSVA/LSVA-Abrechnung, einer Fahrzeugausweis-Kopie und einem Einzahlungsschein eingesandt, erhält man das Geld binnen weniger Tage.

Vorsicht: Auf Nachfrage der Zollverwaltung sollte man Beweise für den Auslandaufenthalt parat haben, sonst könnte das als missbräuchlicher Rückforderungs-Versuch gewertet werden. Als Beweise gelten z.B. Quittungen von Campingplätzen, Fähren, o.ä.

Weitere Infos: Zollverwaltung

Solche und andere hilfreiche Dinge erfährt man im Wohnmobil-Forum Schweiz. Kostenlos. ;-)





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